Zum vorläufigen Rechtsschutz in verwaltungsgerichtlichen Massenverfahren

Es erscheint sachgerecht, dass das den Musterprozess betreibende Gericht über den vorläufigen Rechtsschutz in den Restverfahren entscheidet, auch wenn Musterprozess und Restverfahren in verschiedenen Instanzen anhängig sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 9)
VerfasserIn: Fröhlinger, Margot
Ort / Verlag / Datum:05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit
342.33 Gewaltenteilung
342.7 Grundgesetz, Bonner
34.03 Rechtsschutz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Es erscheint sachgerecht, dass das den Musterprozess betreibende Gericht über den vorläufigen Rechtsschutz in den Restverfahren entscheidet, auch wenn Musterprozess und Restverfahren in verschiedenen Instanzen anhängig sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog