Zum vorläufigen Rechtsschutz in verwaltungsgerichtlichen Massenverfahren
Es erscheint sachgerecht, dass das den Musterprozess betreibende Gericht über den vorläufigen Rechtsschutz in den Restverfahren entscheidet, auch wenn Musterprozess und Restverfahren in verschiedenen Instanzen anhängig sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 9)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit
342.33 Gewaltenteilung 342.7 Grundgesetz, Bonner 34.03 Rechtsschutz |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Es erscheint sachgerecht, dass das den Musterprozess betreibende Gericht über den vorläufigen Rechtsschutz in den Restverfahren entscheidet, auch wenn Musterprozess und Restverfahren in verschiedenen Instanzen anhängig sind. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |