Zum vorläufigen Rechtsschutz in verwaltungsgerichtlichen Massenverfahren

Es erscheint sachgerecht, dass das den Musterprozess betreibende Gericht über den vorläufigen Rechtsschutz in den Restverfahren entscheidet, auch wenn Musterprozess und Restverfahren in verschiedenen Instanzen anhängig sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 9)
VerfasserIn: Fröhlinger, Margot
Ort / Verlag / Datum:05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit
342.33 Gewaltenteilung
342.7 Grundgesetz, Bonner
34.03 Rechtsschutz
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit Dokument Nr. A-282975 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage