Kündigungsschutz für Agitatoren

Der VwGH befand, dass nicht nur Gewerkschaftsmitglieder hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Rahmen der Organsisation der Gewerkschaft geschützt sind. Als Kündigungsschutz genüge die Tätigkeit als Verbindungsperson zwischen Gewerkschaft und Betriebsbelegschaft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewinn (1983; Nr 5)
VerfasserIn: Marhold, Franz
Ort / Verlag / Datum:05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.881 Gewerkschaften
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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