Kündigungsschutz für Agitatoren
Der VwGH befand, dass nicht nur Gewerkschaftsmitglieder hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Rahmen der Organsisation der Gewerkschaft geschützt sind. Als Kündigungsschutz genüge die Tätigkeit als Verbindungsperson zwischen Gewerkschaft und Betriebsbelegschaft.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gewinn (1983; Nr 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.881 Gewerkschaften 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz | Dokument Nr. A-282973 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |