Zur Anrechnung des Dienstgehalts auf die Arbeitnehmererfinder-Vergütung

Unter Berücksichtigung der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und seiner arbeitsvertraglichen Pflichten und eingedenk einer übertariflichen Vergütung kann dem Arbeitnehmer deshalb im Einzelfall eine zusätzliche Arbeitnehmererfindervergütung trotz Erfindungswertes zu versagen sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 13)
VerfasserIn: Werner, Horst S
Ort / Verlag / Datum:10.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.77.023 Erfinderrecht
Region:BRD
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