Zur Berücksichtigung des Annehmlichkeitsfreibetrages beim Ansatz von Sachbezugswerten bei Betriebsveranstaltungen

Mahlzeiten im Rahmen von Betriebsveranstaltungen sind mit Sachbezugswerten anzusetzen. Der Annehmlichkeitsfreibetrag von 1,50 DM ist hiervon abzuziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 14)
VerfasserIn: Dedner, Martin
Ort / Verlag / Datum:20.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.235 Sachbezüge
336.2 Steuerrecht
336.2.026 Steuerbegünstigungen
Region:BRD
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