Fälschungssichere Personalausweise für alle Bundesbürger

Solange die Verfassung nicht ausdrücklich ein Grundrecht auf Datenschutz etabliert, kann der Gesetzgeber mit einfachen Mehrheitsverhältnissen neue Verwendungsarten für einen einmal eingeführten maschinenlesbaren Ausweis definieren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Datenschutz-Berater (1983; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:13.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.755.62 Ausweise
342.721 Datenschutz
342.721 Persönlichkeitsrecht
Region:BRD
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