Eigentumsbeschränkungen und allgemeines Interesse
Im Hinblick auf den Umstand, dass das hier besprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte umstritten war und dass auch in der Meinung der Richter dieser Punkt, dass nämlich nur das Allgemeininteresse Eigentumsbeschränkungen zu rechtfertigen vermag, unbestritten blieb.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Verwaltung (1983; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.234 Eigentumsbeschränkung
342.739 Eigentum: Unverletzlichkeit 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale 342.7 Menschenrechte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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