Eigentumsbeschränkungen und allgemeines Interesse

Im Hinblick auf den Umstand, dass das hier besprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte umstritten war und dass auch in der Meinung der Richter dieser Punkt, dass nämlich nur das Allgemeininteresse Eigentumsbeschränkungen zu rechtfertigen vermag, unbestritten blieb.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verwaltung (1983; Nr 2)
VerfasserIn: Berchtold, Klaus
Ort / Verlag / Datum:04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.234 Eigentumsbeschränkung
342.739 Eigentum: Unverletzlichkeit
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
342.7 Menschenrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.234 Eigentumsbeschränkung Dokument Nr. A-281288 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage