Eigentumsbeschränkungen und allgemeines Interesse

Im Hinblick auf den Umstand, dass das hier besprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte umstritten war und dass auch in der Meinung der Richter dieser Punkt, dass nämlich nur das Allgemeininteresse Eigentumsbeschränkungen zu rechtfertigen vermag, unbestritten blieb.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verwaltung (1983; Nr 2)
VerfasserIn: Berchtold, Klaus
Ort / Verlag / Datum:04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.234 Eigentumsbeschränkung
342.739 Eigentum: Unverletzlichkeit
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
342.7 Menschenrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Hinblick auf den Umstand, dass das hier besprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte umstritten war und dass auch in der Meinung der Richter dieser Punkt, dass nämlich nur das Allgemeininteresse Eigentumsbeschränkungen zu rechtfertigen vermag, unbestritten blieb.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog