Begriff 'dauernde Betriebseinstellung' im 121 Z.1 ArbVG : VGH v.19.1.1983

Da die in der Beifügung 'dauernd' vor dem Wort Einstellung im 121 Z.1 ArbVG gelegene Einschränkung erst im Zuge der parlamentarischen Beratung erfolgte, muss angenommen werden, dass der Gesetzgeber bewusst die Kündigungsmöglichkeit aus dem Grund einer bloss vorübergehenden Einstellung oder...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:26.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Da die in der Beifügung 'dauernd' vor dem Wort Einstellung im 121 Z.1 ArbVG gelegene Einschränkung erst im Zuge der parlamentarischen Beratung erfolgte, muss angenommen werden, dass der Gesetzgeber bewusst die Kündigungsmöglichkeit aus dem Grund einer bloss vorübergehenden Einstellung oder Einschränkung des Betriebes ausschliessen wollte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog