Begriff 'dauernde Betriebseinstellung' im 121 Z.1 ArbVG : VGH v.19.1.1983

Da die in der Beifügung 'dauernd' vor dem Wort Einstellung im 121 Z.1 ArbVG gelegene Einschränkung erst im Zuge der parlamentarischen Beratung erfolgte, muss angenommen werden, dass der Gesetzgeber bewusst die Kündigungsmöglichkeit aus dem Grund einer bloss vorübergehenden Einstellung oder...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:26.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-280613 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage