Keine Vergütungspflicht bei Teilnahme an unzulässigen Betriebsversammlungen : Landesarbeitsgericht Bremen v.5.3.1982

Nach 44 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zeit der Teilnahme an Betriebsversammlungen einschliesslich zusätzlicher Wegezeiten wie Arbeitszeit zu vergüten diese Regelung gilt jedoch nur für solche Betriebsversammlungen, die sich in dem vom Gesetz gezogenen Rahmen halten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Personal (1983; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:29.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-280357 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage