Keine Vergütungspflicht bei Teilnahme an unzulässigen Betriebsversammlungen : Landesarbeitsgericht Bremen v.5.3.1982
Nach 44 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zeit der Teilnahme an Betriebsversammlungen einschliesslich zusätzlicher Wegezeiten wie Arbeitszeit zu vergüten diese Regelung gilt jedoch nur für solche Betriebsversammlungen, die sich in dem vom Gesetz gezogenen Rahmen halten.
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Veröffentlicht in: | Personal (1983; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung | Dokument Nr. A-280357 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |