Neuere Entwicklungen des Rechts der Europäischen Gemeinschaften

Das Europäische Parlament möchte Initiativbefugnisse im Rechtsetzungsverfahren erhalten. Der Umfang gemeinschaftlicher Interventionspolitik soll auf den Status quo begrenzt werden. Die gemeinschaftliche Umweltpolitik soll intensiviert werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 9)
VerfasserIn: Rengeling, Hans-Werner
Jakobs, Michael Ch
Ort / Verlag / Datum:05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 EG
340.132 Rechtsangleichung
341.176 EUGH
351.77 Umweltschutz
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