Anonymitätsabgabe kommt frühestens 1984 : Jedes zweite Sparbuch anonym

Ab 1. Jänner 1984 werden die Inhaber anonymer Sparbücher 20 Prozent ihrer Sparzinsen als Anonymitätsabgabe an den Fiskus abliefern müssen. Die Abgabe wird direkt von den Banken erfolgen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1983)
Ort / Verlag / Datum:14.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.722 Spareinlagen
336.2.026 Steuerbelastung
336.2 Steuerrecht
328.14 Regierungsprogramm
336.71 Bankwesen
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.722 Spareinlagen Dokument Nr. A-279273 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage