Zur Frage der Lehrlingsentlassung bei Pflichtenvernachlässigung : OGH v.14.9.1982
Mangelndes Bemühen eines Lehrlings und seine negative Einstellung zur Erlernung dieses Lehrberufes können nicht als Grund für die Auflösung des Lehrverhältnisses herangezogen werden, wenn der Lehrberechtigte daraus durch etwa eineinhalb Jahre keine rechtlichen Konsequenzen gezogen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.761 Lehrlinge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-279269 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |