Zur Frage der Lehrlingsentlassung bei Pflichtenvernachlässigung : OGH v.14.9.1982

Mangelndes Bemühen eines Lehrlings und seine negative Einstellung zur Erlernung dieses Lehrberufes können nicht als Grund für die Auflösung des Lehrverhältnisses herangezogen werden, wenn der Lehrberechtigte daraus durch etwa eineinhalb Jahre keine rechtlichen Konsequenzen gezogen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:06.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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