Die Bedeutung der Novellierung des Art.21 Abs.2 B-VG durch die Verfassungsnovelle 1981

Beseitigt wurde damit die Unzuständigkeit der Länder zur Regelung für das Personalvertretungsrecht der in Betrieben tätigen Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1983; Nr 7/8)
VerfasserIn: Waas, Hanns
Ort / Verlag / Datum:09.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.081.74 Personalvertretung
35.084 Gemeindebedienstete
35.084 Landesbedienstete
342.55 Bundesländer: Kompetenzen
342.4 Bundesverfassung
Region:Österreich
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