11 Nr.5 b AGBG : BGH v.16.6.1982

Lässt eine in AGB enthaltene Schadenenspauschalierungsklausel dem Vertragspartner nach ihrem Wortlaut und erkennbaren Sinn die Möglichkeit offen, im konkreten Falle nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, so ist die Klausel wirksam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau (1983; Nr 2)
VerfasserIn: Fischer, D
Ort / Verlag / Datum:02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine Dokument Nr. A-279027 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage