11 Nr.5 b AGBG : BGH v.16.6.1982
Lässt eine in AGB enthaltene Schadenenspauschalierungsklausel dem Vertragspartner nach ihrem Wortlaut und erkennbaren Sinn die Möglichkeit offen, im konkreten Falle nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, so ist die Klausel wirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Rundschau (1983; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine | Dokument Nr. A-279027 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |