Gemeinsames Wohnungseigentum von Ehegatten

Das gemeinsame Eigentum bringt zweifelsohne zahlreiche Vorteile, es kann sich jedoch auch im Falle der Scheidung als nachteilig für jenen Ehepartner erweisen, welcher die Aufwendungen für die Wohnung ausschliesslich oder zumindest überwiegend getätigt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bau- und Boden-Korrespondenz (1983; Nr 3)
VerfasserIn: Musil, A P
Ort / Verlag / Datum:03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.533 Eigentumswohnung
347.627 Ehescheidung
351.778.532 Wohnbau, genossenschaftlicher
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.778.533 Eigentumswohnung Dokument Nr. A-278082 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage