Die Aufgabe der Rechtsprechung : Aus der Antrittsrede des Präsidenten d. OGH

Die rechtsuchende Partei darf aber nicht den Eindruck bekommen, dass sich der Richter mit 'Fachleuten', seien es Parteienvertreter oder Autoren von juristischen Abhandlungen, über den Kopf der Partei hinweg auseinandersetzt und vorwiegend seine Gelehrsamkeit zeigen will.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Richterzeitung (1983; Nr 4)
VerfasserIn: Wurzinger, L
Ort / Verlag / Datum:04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.038 Rechtsprechung
34.03 Rechtssicherheit
347.991 Gerichtshof, oberster
340.69 Sachverständige, gerichtliche
347.962 Richter
Region:Österreich
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