Unzulässigkeit der anteiligen Kürzung der tarifvertraglich vereinbarten Jahressonderleistung für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs : Bundesarbeitsgericht v.13.10.1982

Nach dem Tarifvertrag ist die Zahlung des vollen 13. Monatseinkommens grundsätzlich nur davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag 12 Monate ununterbrochen bestanden hat. Deshalb berechtigen Zeiten des Mutterschaftsurlaubs nicht zu einer Kürzung der Leistung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:22.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.817.8 Karenzurlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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