Die Gebührenpflicht der 'Laternengarage' im deutschen und schweizerischen Recht

Das längerfristige Parken eines Fahrzeugs auf öffentlichen Strassen wird in der Schweiz als gesteigerter Gemeingebrauch betrachtet und in grösseren Städten einer Gebührenpflicht unterworfen. Das deutsche Recht lässt das Dauerparken bisher als Gemeingebrauch unentgeltlich zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 6)
VerfasserIn: Walter, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.28 Parkplatzgebühren
625.712.6 Parkplätze
Region:BRD
Schweiz
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