Personalreduzierung durch Ausnutzen der natürlichen Personalfluktuation eine Betriebsänderung i. S. des 111 BetrVG? : LAG Hamm v.8.12.1982

Eine vom Arbeitgeber gewollte Personalreduzierung, die allein durch Ausnutzen der natürlichen Personalfluktuation erreicht werden soll, stellt keine Betriebsänderung im Sinne des 111 BetrVG dar.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 15)
Ort / Verlag / Datum:15.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung
331.15 Personalpolitik
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-276052 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage