Gegenseitige Vertretungspflicht der Teammitglieder beim Job Sharing : Rechtliche Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten

Letzlich bleibt als Ergebnis, dass die Frage der Vertretung im Individualvertrag eingegrenzt und dann im konkreten Einzelfall beantwortet werden muss. Sie im Sinne einer Pflicht zur Vertretung in Allgemeinen Arbeitsbedingungen zu entscheiden ist unzulässig und wird den Interessen der betroffenen Arb...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 11)
VerfasserIn: Schüren, Peter
Ort / Verlag / Datum:20.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Job sharing
331.817 Urlaub
331.817 Krankenstand
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.811 Job sharing Dokument Nr. A-275591 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage