Mitbestimmung bei Versorgungsordnung : Bundesarbeitsgericht v.4.5.1982
Regelt eine Betriebsvereinbarung nur die grundlegenden Fragen der betrieblichen Altersversorgung, während sie die 'Ausarbeitung des kompletten Vertragswerkes' einem Beratungsinstitut überlässt, so ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates noch nicht ausgeschöpft.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Mitbestimmung 331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Regelt eine Betriebsvereinbarung nur die grundlegenden Fragen der betrieblichen Altersversorgung, während sie die 'Ausarbeitung des kompletten Vertragswerkes' einem Beratungsinstitut überlässt, so ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates noch nicht ausgeschöpft. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |