Mitbestimmung bei Versorgungsordnung : Bundesarbeitsgericht v.4.5.1982

Regelt eine Betriebsvereinbarung nur die grundlegenden Fragen der betrieblichen Altersversorgung, während sie die 'Ausarbeitung des kompletten Vertragswerkes' einem Beratungsinstitut überlässt, so ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates noch nicht ausgeschöpft.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Regelt eine Betriebsvereinbarung nur die grundlegenden Fragen der betrieblichen Altersversorgung, während sie die 'Ausarbeitung des kompletten Vertragswerkes' einem Beratungsinstitut überlässt, so ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates noch nicht ausgeschöpft.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog