Mitbestimmung bei Versorgungsordnung : Bundesarbeitsgericht v.4.5.1982

Regelt eine Betriebsvereinbarung nur die grundlegenden Fragen der betrieblichen Altersversorgung, während sie die 'Ausarbeitung des kompletten Vertragswerkes' einem Beratungsinstitut überlässt, so ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates noch nicht ausgeschöpft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-275590 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage