Mitbestimmung bei Versorgungsordnung : Bundesarbeitsgericht v.4.5.1982
Regelt eine Betriebsvereinbarung nur die grundlegenden Fragen der betrieblichen Altersversorgung, während sie die 'Ausarbeitung des kompletten Vertragswerkes' einem Beratungsinstitut überlässt, so ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates noch nicht ausgeschöpft.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Mitbestimmung 331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche | Dokument Nr. A-275590 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |