Betriebsbedingte Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.24.3.1983
Unzulässigkeit der gerichtlichen Überprüfung der sozialen Auswahl auf Grund eines schematischen Punktesystems. Die gerichtliche Überprüfung der Sozialauswahl darf nicht auf Grund eines schematischen Punktesystems erfolgen. Es ist vielmehr Aufgabe der Tatsachengerichte, im Rahmen ihres Beurteilungssp...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 15)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung 331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Unzulässigkeit der gerichtlichen Überprüfung der sozialen Auswahl auf Grund eines schematischen Punktesystems. Die gerichtliche Überprüfung der Sozialauswahl darf nicht auf Grund eines schematischen Punktesystems erfolgen. Es ist vielmehr Aufgabe der Tatsachengerichte, im Rahmen ihres Beurteilungsspielraumes unter Abwägung der konkreten Umstände des Einzelfalles individuell den Stellenwert der erheblichen Auswahlkriterien zu bestimmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |