Betriebsbedingte Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.24.3.1983
Unzulässigkeit der gerichtlichen Überprüfung der sozialen Auswahl auf Grund eines schematischen Punktesystems. Die gerichtliche Überprüfung der Sozialauswahl darf nicht auf Grund eines schematischen Punktesystems erfolgen. Es ist vielmehr Aufgabe der Tatsachengerichte, im Rahmen ihres Beurteilungssp...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 15)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung 331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-274890 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |