Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen ohne Auskunftserzwingungsverfahren : Bundesgerichtshof v.29.11.1982
Ein Aktionär kann einen Hauptversammlungsbeschluss auch dann mit der Begründung anfechten, der Vorstand habe in der Hauptversammlung eine Auskunft zu Unrecht verweigert, wenn er nicht zuvor ein Auskunftserzwingungsverfahren eingeleitet hat.
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 10)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.725 Aktienrecht
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Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Ein Aktionär kann einen Hauptversammlungsbeschluss auch dann mit der Begründung anfechten, der Vorstand habe in der Hauptversammlung eine Auskunft zu Unrecht verweigert, wenn er nicht zuvor ein Auskunftserzwingungsverfahren eingeleitet hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |