Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen ohne Auskunftserzwingungsverfahren : Bundesgerichtshof v.29.11.1982

Ein Aktionär kann einen Hauptversammlungsbeschluss auch dann mit der Begründung anfechten, der Vorstand habe in der Hauptversammlung eine Auskunft zu Unrecht verweigert, wenn er nicht zuvor ein Auskunftserzwingungsverfahren eingeleitet hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.725 Aktienrecht
Region:BRD
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