Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist bei Urteilsberichtigung : OGH v.4.5.1982

Der Grundsatz, wonach bei einer nach 419 ZPO vorgenommenen Berichtigung eines Urteiles die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der berichtigten Urteilsausfertigung beginnt, ist dann nicht anzuwenden, wenn der Rechtsmittelwerber auch ohne Berichtigung über den wirklichen Inhalt des richterliche...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:06.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.038 Rechtsmittel
347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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