Entlassung des Hausbesorgers wegen beharrlicher gröblicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten : OGH v.18.5.1982

Die Entlassung des Hausbesorgers wegen beharrlicher gröblicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten erfordert gemäss 20 Z.4 HBG eine vorangegangene erfolglose schriftliche Verwarnung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:06.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
647.213 Hausbesorger
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-274194 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage