Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einführung einer Rufbereitschaft zur Beseitigung von Störfällen ausserhalb der normalen Arbeitszeit : Bundesarbeitsgericht v.21.12.1982

Kein Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats durch einzelvertragliche Vereinbarungen, die dem Regelungswunsch aller oder einzelner Arbeitnehmer nachkommen. Zeiten einer Rufbereitschaft sind Arbeitszeiten im Sinne von 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG. Der Betriebsrat hat daher bei der Aufstellung ei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:18.03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kein Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats durch einzelvertragliche Vereinbarungen, die dem Regelungswunsch aller oder einzelner Arbeitnehmer nachkommen. Zeiten einer Rufbereitschaft sind Arbeitszeiten im Sinne von 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG. Der Betriebsrat hat daher bei der Aufstellung eines Rufbereitschaftsplanes ein Mitbestimmungsrecht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog