Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einführung einer Rufbereitschaft zur Beseitigung von Störfällen ausserhalb der normalen Arbeitszeit : Bundesarbeitsgericht v.21.12.1982
Kein Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats durch einzelvertragliche Vereinbarungen, die dem Regelungswunsch aller oder einzelner Arbeitnehmer nachkommen. Zeiten einer Rufbereitschaft sind Arbeitszeiten im Sinne von 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG. Der Betriebsrat hat daher bei der Aufstellung ei...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.03.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-273149 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |