Beginn der Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins : Bundesarbeitsgericht v.5.10.1982

Der Pensionssicherungsverein muss einen Versorgungsanspruch in vollem Umfang erfüllen, wenn der Konkurs nach Eintritt des Versorgungsfalles, aber vor Fälligkeit des ersten Rentenbetrages eröffnet wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:30.03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-273081 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage