Entlassungskriterien bei Unpünktlichkeit : LG Wien v.7.10.1982

Bei Unpünktlichkeit ist ein fortgesetztes Zuspätkommen oder eine frühere Beendigung der Arbeit erforderlich. Hier ist allerdings ein gewisser zeitlicher Zusammenhang der einzelnen Begehungshandlungen erforderlich. Auch der für die Entlassung herangezogene Anlassfall muss eine gewisse Mindestintensit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:18.03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-272825 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage