Wochenende-Zahlung bei Dienstreisen

Das auf einer Dienstreise notwendige, auswärtige Verbringen des Wochenendes (oder der Nacht) begründet keinen Anspruch auf Bezahlung des Wochenendes (der Nacht) mit Normalstunden-oder Überstundenlohn.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:01.03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82F Dienstreisen
381.27 Reisevertreter
331.81 Arbeitszeit
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.82F Dienstreisen Dokument Nr. A-272454 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage