Ist die gebündelte Geltendmachung von Abnehmerschäden verfassungskonform?

13 C verstösst nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz / 13 c berücksichtigt einseitig die Interessen der Abnehmer zu Lasten der Interessen der werbenden Unternehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (1983; Nr 3)
VerfasserIn: Ulrich, G A
Ort / Verlag / Datum:03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerbsrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche
Region:BRD
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