Ist die gebündelte Geltendmachung von Abnehmerschäden verfassungskonform?
13 C verstösst nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz / 13 c berücksichtigt einseitig die Interessen der Abnehmer zu Lasten der Interessen der werbenden Unternehmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wettbewerb in Recht und Praxis (1983; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerbsrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.776 Wettbewerbsrecht | Dokument Nr. A-272168 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |