Der Reprographieentscheid des Bundesgerichts

Der private Gebrauch sei hier nicht als Gegensatz zum öffentlichen, sondern zum gewinnstrebigen Gebrauch zu verstehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1983)
Ort / Verlag / Datum:20.03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
336.2 Abgaben
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
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