Staatshaftungsgesetz : BVerfG v.19.10.1982

Aus dem Grundgesetz lässt sich die Forderung nach einer Ablösung der Amtshaftung durch eine unmittelbare Staatshaftung nicht ableiten / Die im Staatshaftungsgesetz geregelte Haftung des Staates oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, kann weder in heutiger Sicht noch kraft Tradition kom...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1983; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:18.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51:352/354 Haftung, öffentliche
342.7 Grundgesetz, Bonner
35.075 Amtshaftung
342.55 Bundesländer: Kompetenzen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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