Staatshaftungsgesetz : BVerfG v.19.10.1982
Aus dem Grundgesetz lässt sich die Forderung nach einer Ablösung der Amtshaftung durch eine unmittelbare Staatshaftung nicht ableiten / Die im Staatshaftungsgesetz geregelte Haftung des Staates oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, kann weder in heutiger Sicht noch kraft Tradition kom...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1983; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51:352/354 Haftung, öffentliche
342.7 Grundgesetz, Bonner 35.075 Amtshaftung 342.55 Bundesländer: Kompetenzen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.51:352/354 Haftung, öffentliche | Dokument Nr. A-267402 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |