Bei Frühpension Kündigung sozial nicht ungerechtfertigt : EA Wien v.25.1.1983

Besteht die Möglichkeit des Bezuges einer Pension, kann von einer Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des Arbeitnehmers nicht gesprochen werden / Der Umstand, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Weiterarbeit eine um einen Monatsgehalt höhere Abfertigung erhalten würde, vermag für sich allein s...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:22.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Besteht die Möglichkeit des Bezuges einer Pension, kann von einer Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des Arbeitnehmers nicht gesprochen werden / Der Umstand, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Weiterarbeit eine um einen Monatsgehalt höhere Abfertigung erhalten würde, vermag für sich allein seine Kündigung nicht als sozial ungerechtfertigt erscheinen zu lassen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog