Zumutbare Versetzung : EA Linz v.6.8.1982

Die Versetzung vom Tagdienst in einen Zwischendienst bei wechselweisen Schichtturnus bis in die beginnende Nacht, bedeutet - insbesondere bei Pendlern - eine Verschlechterung der sonstigen Arbeitsbedingungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:25.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
65.011.42 Rationalisierung: Betriebswirtschaft
331.021.812.2 Schichtarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung Dokument Nr. A-265959 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage