Kündigungsfristen für länger beschäftigte Arbeitnehmer : Bundesverfassungsgericht v.16.11.1982
Es ist mit Art.3 Abs.1 GG unvereinbar, bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen massgeblichen Beschäftigungsdauer eines Arbeiters Zeiten nicht zu berücksichtigen, die vor Vollendung des 35. Lebensjahres liegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.722 Gleichheit: Grundrechte
331.13 Kündigung: Arbeit 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es ist mit Art.3 Abs.1 GG unvereinbar, bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen massgeblichen Beschäftigungsdauer eines Arbeiters Zeiten nicht zu berücksichtigen, die vor Vollendung des 35. Lebensjahres liegen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |