Kündigungsfristen für länger beschäftigte Arbeitnehmer : Bundesverfassungsgericht v.16.11.1982

Es ist mit Art.3 Abs.1 GG unvereinbar, bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen massgeblichen Beschäftigungsdauer eines Arbeiters Zeiten nicht zu berücksichtigen, die vor Vollendung des 35. Lebensjahres liegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:25.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.722 Gleichheit: Grundrechte
331.13 Kündigung: Arbeit
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Bestandshinweis

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Der Betrieb (1983; Nr 8)