Verweigerung des Zivildienstes : BVerwG v.29.9.1982

Die zwingende Wehrdienstausnahme des 15 Abs.2 ZDG setzt voraus, dass der Zivildienstverweigerer bis zur Vollendung seines 23. Lebensjahres eine mindestens zweieinhalbjährige Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis in einer Kranken-oder Heil-und Pflegeanstalt nachgewiesen und diese Tätigkeit ausgeübt ha...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:355.245 Zivildienst
355.212.5 Wehrersatzdienst
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 355.245 Zivildienst Dokument Nr. A-264781 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage