Verweigerung des Zivildienstes : BVerwG v.29.9.1982
Die zwingende Wehrdienstausnahme des 15 Abs.2 ZDG setzt voraus, dass der Zivildienstverweigerer bis zur Vollendung seines 23. Lebensjahres eine mindestens zweieinhalbjährige Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis in einer Kranken-oder Heil-und Pflegeanstalt nachgewiesen und diese Tätigkeit ausgeübt ha...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 355.245 Zivildienst
355.212.5 Wehrersatzdienst 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 355.245 Zivildienst | Dokument Nr. A-264781 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |