Voraussetzung der Kostenerstattung durch den Arbeitgeber bei Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung : Bundesarbeitsgericht v.29.7.1982
Der Anspruch auf Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz besteht nur, wenn auch die Veranstaltung eines nach diesem Gesetz als geeignet anerkannten Trägers die in diesem Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 6)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 11.02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.4 Bildungsurlaub
331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!