Voraussetzung der Kostenerstattung durch den Arbeitgeber bei Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung : Bundesarbeitsgericht v.29.7.1982
Der Anspruch auf Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz besteht nur, wenn auch die Veranstaltung eines nach diesem Gesetz als geeignet anerkannten Trägers die in diesem Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.4 Bildungsurlaub
331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817.4 Bildungsurlaub | Dokument Nr. A-264554 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |