Voraussetzung der Kostenerstattung durch den Arbeitgeber bei Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung : Bundesarbeitsgericht v.29.7.1982

Der Anspruch auf Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz besteht nur, wenn auch die Veranstaltung eines nach diesem Gesetz als geeignet anerkannten Trägers die in diesem Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:11.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.4 Bildungsurlaub
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.817.4 Bildungsurlaub Dokument Nr. A-264554 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage