Begriff der 'auffallenden Sorglosigkeit' : OGH v.19.1.1982

'Auffallende Sorglosigkeit' hat ein Arbeitnehmer nach ständiger Rechtsprechung dann zu vertreten, wenn ihm eine aussergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht zur Last fällt und der Eintritt des Schadens nicht nur als möglich, sondern als wahrscheinlich vorauszus...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:16.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-263566 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage