Kollektivvertrag der Handelsangestellten Österreichs : Oberster Gerichtshof v.13. Jänner 1981

Mangels einer anderen, ausdrücklich oder stillschweigend getroffenen Vereinbarung steht auch den Provisionsvertretern grundsätzlich ein Anspruch auf Überstundenentgelt zu. Das Überstundenentgelt hängt von einer die Normalarbeitszeit übersteigenden Mehrarbeit ab. Die Provision ist Leistungsentgelt (E...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1983; Nr 1)
VerfasserIn: Schnorr, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
381.26 Handelsvertreter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden Dokument Nr. A-263133 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage