SPD: Ausweitung der Quellensteuer?
Bereits nach geltendem Recht sind Zinseinkünfte aus Spareinlagen steuerpflichtig, wenn sie jährlich 400 Mark (2800 S) bei Alleinstehenden und 800 Mark (5600 S) bei Verheirateten übersteigen.
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Veröffentlicht in: | Vorarlberger Nachrichten (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.722 Spareinlagen
336.2.026 Steuerbelastung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bereits nach geltendem Recht sind Zinseinkünfte aus Spareinlagen steuerpflichtig, wenn sie jährlich 400 Mark (2800 S) bei Alleinstehenden und 800 Mark (5600 S) bei Verheirateten übersteigen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |